Rechte Gewalt
verletzt Menschen
Rund siebenmal pro Tag.
Rund neun Personen täglich.
KÖRPERLICH • SEELISCH • MATERIELL
Der VBRG veröffentlicht jährlich seine Bilanz zum Ausmaß rechter, rassistischer und antisemitisch motivierter Gewalt. 2023 wurden in elf von 16 Bundesländern insgesamt 2.589 Angriffe registriert. 3.384 Menschen waren direkt Betroffen. Mehr als die Hälfte aller Angriffe ist rassistisch motiviert. Antisemitisch motivierte Angriffe sind im Vergleich zum Vorjahr um 1/3 gestiegen. Auch Trans- und Queerfeindliche Angriffe nahmen erneut zu.
Alle Informationen finden sie hier: Jahresbilanz der Opferberatungsstellen.
Der VBRG registrierte 2023 zwei Tötungsdelikte, 18 versuchte Tötungen, 524 gefährliche Körperverletzungen und 860 einfache Körperverletzungsdelikte. Insgesamt wurde ein Anstieg von über 20% bei rechten Gewalttaten registriert (2023: 2.589; 2022: 2.093) – insbesondere Körperverletzungsdelikten – als auch ein erneuter Anstieg der Nötigungen und Bedrohungen insbesondere aus rassistischen und antisemitischen Motiven (2023: 1.022; 2022: 653).
Alle Informationen finden sie hier: Jahresbilanz der Opferberatungsstellen.
Die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen auf 585 Angegriffene (2022: 520, 2021: 288). 2023 waren außerdem über 780 Betroffene Personen weiblich.
Alle Informationen finden sie hier: Jahresbilanz der Opferberatungsstellen.
Rechte Gewalt
tötet
Rechte Gewalt tötet. Mehr als 200 Menschen verloren seit 1990 ihr Leben. Allein in den vergangenen sechs Jahren starben mindestens 23 Menschen durch rechte, rassistische und antisemitische Gewalt. Die Opferberatungsstellen begleiten viele Angehörige, teilweise noch viele Jahre nach einer tödlichen Gewalttat.
Wir lassen Betroffene und Angehörige nicht allein.
Wir können rechte Gewalt nicht ungeschehen machen. Aber wir können Brücken bauen. Brücken der Solidarität – die tragen und beim Weitermachen helfen.
VBRG heißt "Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischerGewalt". Wir stehen konsequent an der Seite der Betroffenen.
Mit dem Opferhilfefonds unterstützen wir Menschen dabei, die Folgen eines rechten Angriffes zu bewältigen.
Dafür brauchen wir dich!
Mit deiner Spende hilfst du Betroffenen unmittelbar. Denn du bezahlst, was benötigt wird. Zum Beispiel:
medizinische und therapeutische Behandlungen
juristische Beratung und Begleitung
Ausgleich für Sachbeschädigungen
Support für Mobilität und Sicherheitsvorkehrungen
Unterstützung bei notwendigen Wohnort- oder Jobwechseln
Bist Du dabei?
Jetzt online spenden
für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Spendenkonto
Empfänger VBRG e.V.
Verwendung Opferhilfefonds
IBAN DE38 4306 0967 1177 901301
BIC GENODEM1GLS
SPENDEN SCHENKEN
Rund 500 Euro geben Menschen in Deutschland jährlich für Weihnachtsgeschenke aus. Auch Geburtstage, Jubiläen und andere Feiertage leben vom Schenken und Beschenkt-Werden. Aber nicht immer ist die Freude überwältigend.
Also, warum nicht das Gewohnte mit dem Sinnvollen verbinden? Wünsch dir Spenden. Verschenke Spenden. Und unterstütze so Betroffene rechter Gewalt.
Mach den Unterschied!
Deine Spende an den Opferhilfefonds ermöglicht es Betroffenen, ihre Rechte mit Hilfe von Anwält*innen durchzusetzen. Oft ist der Opferhilfefonds der einzige Weg, um sich juristisch gegen die rechte, rassistische oder antisemitische Gewalt zu wehren.
Nouara, Beraterin bei "response. Beratung für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" in Frankfurt a.M. und im VBRG-Vorstand
Deine Unterstützung des Opferhilfefonds ist wichtig, weil sie die Betroffenen unmittelbar erreicht und eine klare Haltung gegen rechte, rassistische und antisemitische Gewalt zeigt.
Matthias, Berater bei BEFORE - Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung, Rassismus und rechter Gewalt in München
Als Beirätin des Opferhilfefonds lese und entscheide ich viele Anträge auf Unterstützung. Jedes Mal erschüttert mich das Ausmaß von Antisemitismus und Rassismus und ich bin froh, dass der Opferhilfefonds die Betroffenen nicht alleine lässt.
Prof. Miriam Ruerup, Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrum und Mitglied im Beirat des Opferhilfefonds
© Foto by Georg Wamhof
Mit dem Opferhilfefonds signalisieren wir den Betroffenen: Wir sehen das euch widerfahrene Unrecht. Ihr seid nicht allein! Als unabhängiger Beirat achten wir darauf, dass die Spendengelder diese Geste der Solidarität bewirken.
Ünal Zeran, Rechtsanwalt in Hamburg und Mitglied im Beirat des Opferhilfefonds
Der Opferhilfefonds des VBRG ist oft die einzig verbleibende Möglichkeit, um den Betroffenen notwendige Hilfen zu ermöglichen.
Newroz von der Initiative 19. Februar Hanau
Deine Spende an den Opferhilfefonds ist wichtig. Denn mit deiner Spende eröffnest du den Betroffenen neue Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten.
Maurice, Berater bei der Opferberatung Rheinland in Düsseldorf
Aus meiner jahrzehntelangen Berichterstattung über rechte Gewalt, weiß ich: Auch die materiellen Folgen können existenziell sein. Deshalb bin ich Spender für den Opferfhilfefonds.
Pitt von Bebenburg, Journalist und Chefreporter Frankfurter Rundschau
Dank vieler solidarischer Spenden aus dem Opferfonds konnten wir den TEKİEZ in Halle zu einem Ort der Erinnerung an Jana Lange und Kevin Schwarze und der Solidarität umbauen.
İsmet Tekin, Überlebender des antisemitischen, rassistischen und misogynen Anschlags von Halle und Wiedersdorf an Yom Kippur 5780, 9. Oktober 2019
Der Opferhilfefonds ermöglicht schnelle, unbürokratische und unkomplizierte Unterstützung. Dies steht im starken Kontrast zu den Erfahrungen, die Überlebende und Betroffene häufig mit Behörden machen müssen.
Rachel, Beraterin bei der Mobilen Opferberatung Sachsen-Anhalt und Mitglied der Soligruppe 9. Oktober
Unterstützung für eine unabhängige Zukunftsperspektive
Am 6. Januar 2016 wird Ahmed I. in Lohfelden bei Kassel von einem Unbekannten mit einem Messer angegriffen. Er erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Noch im Krankenhaus gibt er an, dass es sich bei Täter um einen Neonazi handelt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft ignorieren seine Aussagen fast vier Jahre lang. Nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 wendet sich Ahmed I. erneut an die Ermittlungsbehörden. Die Generalbundesanwaltschaft vermutet nun, dass der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke auch für den Angriff auf Ahmed I. verantwortlich ist und beantragt im Januar 2021 im Prozess eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters. Das Gericht spricht den Angeklagten jedoch wegen Mangel an Beweisen frei. Ahmed I. fühlt sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Umso wichtiger ist die Solidarität und Unterstützung für ihn geworden. Denn Ahmed I. leidet täglich an den Folgen des Angriffs: Er lebt mit dauerhaften Schmerzen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Opferhilfsfonds des VBRG unterstützt Ahmed I. mit einer Spendenaktion, damit er die materiellen und finanziellen Folgen des rassistischen Mordversuchs nicht allein tragen muss und eine Möglichkeit für eine unabhängige Zukunftsperspektive erhält.
Unterstützung für Rechtsterrorismus-Überlebende
Am 9. Oktober 2019 überlebten 51 Menschen in der Synagoge von Halle nur knapp einen antisemitisch motivierten Angriff während des jüdischen Feiertags Yom Kippur. Der Attentäter scheiterte beim Versuch, die Synagoge zu stürmen und dort einen Massenmord anzurichten. Vor der Synagoge tötete er jedoch die Passantin Jana L.. Anschließend eröffnete er aus rassistischen Motiven das Feuer gezielt auf einen nahegelegenen Dönerladen. Der Malerlehrling Kevin S. verlor sein Leben, während andere Kunden verletzt und traumatisiert wurden. Der Dönerladen blieb über zwei Monate als Tatort gesperrt, und der Betreiber stand nach der Wiedereröffnung vor existenzbedrohlichen Einnahmeverlusten. Mehrere Überlebende des rechtsterroristischen Angriffs erhielten vom Opferhilfefonds immer wieder schnelle und unkomplizierte Unterstützung für Mietzahlungen, Fahrtkosten, Lebenshaltungskosten, Anwaltskosten und anderes.
Unterstützung für Hinterbliebene
Der 15-jährige Arkan Hussein Khalaf wurde am 7. April 2020 in Celle auf offener Straße durch einen mutmaßlich rassistisch motivierten Täter getötet. Arkan Hussein Khalaf lebte seit 2015 in Celle, nachdem er gemeinsam mit seiner Familie vor dem Völkermord des Islamischen Staats an Jezid*innen aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet war. Die Ermittlungsbehörden schlossen ein rassistisches Tatmotiv für die Messerstiche auf Arkan Hussein Khalaf schnell aus, obwohl der Täter auf Facebook und anderen sozialen Medien Aussagen und Likes gemacht hatte, die Sympathien und Nähe für rechte und rassistische Verschwörungstheorien vermuten lassen. Gemeinsam mit der niedersächsischen Opferberatungsstelle respAct und vielen Initiativen vor Ort rief der Opferhilfsfonds des VBRG zu einer Spendenaktion für die Familie von Arkan Hussein Khalaf auf. Der Opferhilfefonds konnte den Hinterbliebenen insgesamt 7.125 Euro zur Verfügung stellen. Mit dieser Unterstützung konnte die Familie u.a. die Kosten für die Bestattung und Trauerfeier des 15-Jährigen bewältigen.
Finanzierung der Nebenklage
Frau A. wird bei dem Verlassen einer Unterkunft für Geflüchtete von mehreren Personen rassistisch beleidigt, bedroht und anschließend mit zahlreichen Schlägen und Tritten schwer verletzt. In der anschließenden strafrechtlichen Aufarbeitung des Angriffs besteht für Frau A. die Möglichkeit als Nebenklägerin aufzutreten. Denn: Sie will im Gerichtsprozess nicht alleine als Opferzeugin auftreten, sondern die Ermittlungen aktiv begleiten und den Angreifern vor Gericht anklagend gegenüber stehen. Sie benötigt dafür eine Vertretung durch eine Anwält*in ihres Vertrauens, die sie dabei unterstützen und stärken kann. Aus eigenen Mitteln ist es für Frau A. nicht möglich die Nebenklagevertretung zu finanzieren und eine Kostenübernahme durch staatliche Institutionen kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Opferfonds hilft bei der Finanzierung der Nebenklagekosten.
Finanzierung von Schadensersatz
Herr K. engagiert sich gegen Rassismus. Nach einer antirassistischen Demonstration wird Herr K. in der Straßenbahn von Neonazis als Demonstrationsteilnehmer erkannt und bedroht. Die Angreifer zerreißen dabei B.s Jacke. Daraufhin versucht Herr K. die Polizei zu rufen. Dann schlagen die Neonazis Herrn K. das Telefon aus der Hand und es geht zu Bruch. Die Angreifer flüchten unerkannt. Für Herrn K. ist der Verlust von Jacke und Telefon problematisch, da er als Auszubildender nicht über genügend Geld verfügt, um sich kurzfristig Ersatz zu kaufen. Der Opferfonds hilft und finanziert die Neuanschaffung von Jacke und Telefon.
Finanzierung des Umzugs
Frau C. bekommt zufällig mit, wie eine Gruppe von Rechten in der Nacht die örtliche Synagoge mit Hakenkreuzen beschmiert und die Scheiben einwirft. Sie ruft sofort die Polizei und macht eine Aussage. Die Täter werden durch die Polizei gefasst und es kommt zu einem Ermittlungsverfahren. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten gelangen die Täter an die Wohnadresse von Frau C. In der Folgezeit tauchen wiederholt rechte Schmierereien und persönliche Drohungen gegen Frau C. an der Hausfassade auf. Auch im Briefkasten finden sich an Frau C. adressierte Briefe, in denen ihr Gewalt angedroht wird, falls sie vor Gericht eine Aussage gegen die Täter macht. Frau C. fühlt sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher und möchte umziehen. Sie kann die dafür notwendigen Kosten jedoch nicht allein tragen. Der Opferfonds hilft und finanziert einen Teil der Umzugskosten, damit Frau C. sich wieder sicherer fühlen kann.
Übernahme von Fahrtkosten
Herr Q. ist durch einen rassistischen Angriff schwer traumatisiert und benötigt eine Traumatherapie. Diese wurde ihm von der Krankenkasse bewilligt, allerdings wohnt Herr Q. in einer Kleinstadt; die Praxis des spezialisierten Therapeuten befindet sich in der ca. 70 Kilometer entfernten Kreisstadt. Die wöchentlichen Fahrtkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Herr Q. ist nicht in der Lage, die Fahrtkosten selbst zu tragen. Dadurch scheint es für ihn unmöglich, die therapeutische Hilfe, die er sich dringend wünscht, in Anspruch zu nehmen. Der Opferfonds hilft und stellt Herrn Q. die entstehenden Fahrtkosten zur Verfügung.
Finanzierung von Schutzräumen
Unbekannte werfen nachts die Fensterscheiben einer Erdgeschoß-Wohnung ein, in der eine geflüchtete Familie lebt. Ein Pflasterstein verfehlt nur knapp das Bett eines schlafenden Kindes. An die Hausfassade werden außerdem rassistische Parolen und Morddrohungen gegen die Bewohner*innen gesprüht. Die Familie hat panische Angst vor weiteren Angriffen und wendet sich an eine Opferberatungsstelle. Diese mietet sofort eine vorläufige Schutzwohnung in einem anderen Stadtteil an. Der Opferfonds finanziert einen Teil der daraus resultierenden Kosten.
Ein unabhängiger Beirat entscheidet über jeden Antrag, der beim Opferhilfefonds gestellt wird. Im Beirat sind folgende Expert*innen:
Esin Erman, Dipl.-Psychologin und psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Berlin, Dozentin, Supervisorin und Lehrtherapeutin. Ihre Schwerpunkte in der psychotherapeutischen Tätigkeit sind Traumatherapie, Psychotherapie und Rassismus, darunter auch die Wiederholung von Rassismuserfahrungen im psychotherapeutischen Raum.
Robert Kusche ist ist Programmverantwortlicher Deutschland bei der DROSOS STIFTUNG. Er war zehn Jahren Geschäftsführer bei RAA Sachsen, wo er auch er für die Beratung nach rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt verantwortlich war. Er ist Vorstandsmitglied des VBRG.
Prof. Dr. Miriam Rürup, Historikerin und Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam. Sie beschäftigt sich unter anderem mit der Geschichte von Staatenlosigkeit, Menschenrechten und Migration und der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.
Dr. Astride Velho, Diplom Psychologin und Professorin für Soziale Arbeit an der IUBH in München. Sie hat viele Jahre im Flüchtlings- und Migrationssozialbereich gearbeitet.
Ünal Zeran, Rechtsanwalt ohne Migrationsdefizit in Hamburg. Er ist vornehmlich im Bereich des Migrationrechts tätig und setzt sich gemeinsam mit Angehörigen für ein selbstbestimmtes Gedenken und Erinnern an Opfer rassistischer Gewalt ein.
Grundlage für alle Beiratsentscheidungen ist die Geschäftsordnung des Opferhilfefonds.
Wir sind auf deine Unterstützung angewiesen. Denn nur gemeinsam können wir den finanziellen Bedarf hunderter Betroffener jedes Jahr begegnen.
Ob Spendensammlung, Reichweite oder Know How, jede Unterstützung unseres Fonds ist ein wichtiges und willkommenes Zeichen der Solidarität.
Wende dich an uns, wenn du unseren Opferhilfefonds unterstützen möchtest! Erste Ideen haben wir hier gesammelt: www.opferhilfefonds.de/support