VBRG Opfer Hilfefonds

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Dank vieler engagierter Spender*innen ist der Opferhilfefonds für 2024 gut ausgestattet. Nun füllen wir ihn für das kommende Jahr auf.

Fallbeispiele 2024

Support nach rassistischem Angriff in Brandenburg

Am späten Abend kam Herr A. mit dem letzten Zug aus Berlin am Bahnhof Prenzlau an. Im Unterführungstunnel des Bahnhofs kamen ihm vier alkoholisierte Männer entgegen. Einer der Männer schlug ihn unvermittelt mit der Faust und rief rassistische Beleidigungen. Herr A. litt in Folge des Angriffs unter Schmerzen im Kopfbereich und traute sich fortan nicht mehr abends allein unterwegs zu sein. Der Täter, ein vorbestrafter Neonazi, wurde zu 6 Monaten Haft verurteilt. Da der Täter zahlungsunfähig ist, muss Herr A. die Kosten seiner Nebenklage selbst tragen.

Die Beratungsstelle Opferperspektive begleitete Herrn A. während des Verfahrens, und der VBRG-Opferhilfefonds unterstützte Herrn A. mit fast 800 Euro bei der Finanzierung seines Anwalts.

 

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Aus meiner jahrzehntelangen Berichterstattung über rechte Gewalt, weiß ich: Auch die materiellen Folgen können existenziell sein. Deshalb bin ich Spender für den Opferfhilfefonds.

Pitt von Bebenburg, Journalist und Chefreporter Frankfurter Rundschau

Support nach trans*feindlicher Gewalt in Baden-Württemberg

Frau Q. ist eine trans*Aktivistin, die sich über Social Media für die Rechte und Sichtbarkeit von trans*Personen einsetzt und dabei eine beträchtliche Reichweite erzielt. Aufgrund ihres engagierten Einsatzes sieht sie sich fortlaufend mit Anfeindungen und ernsthaften Bedrohungen konfrontiert. Im Dezember 2023 wurde Frau Q. nach einer öffentlichen Veranstaltung von hinten angegriffen und brutal niedergetreten. Durch den Sturz auf den Kopf verlor sie das Bewusstsein. Erst am folgenden Tag erwachte sie im Krankenhaus. Seit diesem schrecklichen Vorfall leidet sie unter quälenden Alpträumen und Gesichtsschmerzen. Die fortwährenden Bedrohungen verstärken ihre Ängste vor weiteren Angriffen. Trotz allem ist Frau Q. fest entschlossen, ihr Engagement fortzusetzen. 

Seit dem Angriff erhält Frau Q. Beratung und Unterstützung von der Beratungsstelle LEUCHTLINIE. Der VBRG-Opferhilfefonds unterstützt sie mit 1000 Euro bei der Finanzierung von Personenschutz bei zukünftigen öffentlichen Auftritten.

 

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Der Opferhilfefonds des VBRG ist oft die einzig verbleibende Möglichkeit, um den Betroffenen notwendige Hilfen zu ermöglichen.

Newroz von der Initiative 19. Februar Hanau

Support nach rechter Gewalt gegen einen Journalist in Sachsen

Am 7. November 2020 fand in Leipzig eine "Querdenken"-Demonstration statt, bei der über 32 Journalist*innen angegriffen wurden. Unter den Angreifern war auch der Neonazi Sven L. Zusammen mit vier weiteren Personen attackierte er den Journalisten Herrn G. mit Faustschlägen. Herr G. erlitt Verletzungen an Kopf und Schulter. Die Verhandlung gegen die Täter fand erst im September 2023 statt. Neonazi L. wurde zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, seine Mittäter zu Bewährungsstrafen, gemeinnütziger Arbeit und Geldstrafen. Alle Angeklagten haben Berufung eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 

Herr G. wurde seit dem Angriff von der Mobilen Opferberatung begleitet, und der VBRG-Opferhilfefonds unterstützte ihn mit 1000 Euro für Anwaltskosten bis zur rechtskräftigen Urteilsverkündung.

 

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Dank vieler solidarischer Spenden aus dem Opferfonds konnten wir den TEKİEZ in Halle zu einem Ort der Erinnerung an Jana Lange und Kevin Schwarze und der Solidarität umbauen.

İsmet Tekin, Überlebender des antisemitischen, rassistischen und misogynen Anschlags von Halle und Wiedersdorf an Yom Kippur 5780, 9. Oktober 2019

Support nach rechtem Brandanschlag in Bayern

Frau H. lebt in einer bayrischen Stadt. Über Jahre hinweg wurde sie von einem Nachbarn aus der extrem rechten Szene der Reichsbürger verbal und schriftlich bedroht, da dieser sie als Vertreterin der demokratischen Ordnung ansah. Im Jahr 2017 zündete dieser Nachbar ihr Auto an, das dabei vollständig ausbrannte. Der Täter wurde überführt und zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe fiel auch deshalb so hoch aus, weil er illegale halbautomatische Kurzwaffen, Schalldämpfer und Flammenwerfer besaß und verwendete. Trotz der Verurteilung blieb Frau H. auf hohen Kosten sitzen und lebte lange in Angst. Selbst aus dem Gefängnis heraus versuchte der ehemalige Nachbar, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Der Täter wurde inzwischen entlassen, gilt aber weiterhin als gefährlich. Zum eigenen Schutz verließ Frau H. ihre Heimatstadt

Seit der angekündigten Haftentlassung wird sie von der Opferberatungsstelle Support betreut. Der VBRG-Opferhilfefonds übernahm im Juni 2024 1.000 Euro an offenen Anwaltskosten und einen Teil der Sicherungsmaßnahmen für ihre Wohnung.

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Mit dem Opferhilfefonds signalisieren wir den Betroffenen: Wir sehen das euch widerfahrene Unrecht. Ihr seid nicht allein! Als unabhängiger Beirat achten wir darauf, dass die Spendengelder diese Geste der Solidarität bewirken.

Ünal Zeran, Rechtsanwalt in Hamburg und Mitglied im Beirat des Opferhilfefonds

Support nach rechtem Nachbarschaftsterror in Sachsen-Anhalt

Frau M., eine politisch links engagierte Frau, hat über viele Jahre hinweg liebevoll ihr kleines Mietshaus renoviert und gepflegt. Doch seit Juni 2024 war sie ständigen Einschüchterungen durch ihren Vermieter ausgesetzt, der mittlerweile ins Reichsbürger-Milieu abgerutscht war. Das Haus von Frau M. befand sich auf demselben Grundstück wie das des Vermieters. Als dieser ankündigte, dass ein Freund aus der Reichsbürger-Szene einziehen wolle, eskalierte die Situation: Ruhestörungen zu allen Tag- und Nachtzeiten, blockierte Zufahrten, Drohungen, vergiftete Fische, Einbrüche, zerstörtes Mobiliar und letztlich auch eine Körperverletzung prägten den Alltag. 

In ständiger Angst vor einer weiteren Eskalation wandte sich Frau M. an die Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt. Die Bedrohung war so schwerwiegend, dass sie gezwungen war, ihr Zuhause aufzugeben. Im September 2024 erhielt sie 450 Euro aus dem Opferhilfefonds, um den Umzug in eine vorerst sichere Übergangswohnung zu finanzieren.

 

Support nach massiver Bedrohung in Mecklenburg-Vorpommern

Im Mai 2024 zogen Frau und Herr K. in ein Dorf in Mecklenburg-Vorpommern, um dem hektischen Stadtleben zu entfliehen. Frau K. ist schwerbehindert und in Frührente. Sie wird von ihrem Mann gepflegt. Kurz nach ihrem Umzug tauchten wiederholt rechte Aufkleber rund um ihr Haus auf, die Frau und Herr K. entfernten. Dabei wurden sie aus einem vorbeifahrenden Auto massiv beschimpft – der Fahrer war der Bruder ihres unmittelbaren Nachbarn, beide bekannte Neonazis in der lokalen Szene. Für das Ehepaar begann eine Zeit voller Angst und Unsicherheit. Sie wurden fortlaufend bedroht und beleidigt, auch von anderen Dorfbewohner*innen, die sich zunächst freundlich gezeigt hatten. 
Der erhoffte Rückzug in die Ruhe wich einer unerträglichen und bedrohlichen Situation, die bei Herrn K. zu Magenbeschwerden führte. Als sie schließlich rechte Aufkleber mit der Aufschrift „Antifa halt's Maul“ an ihrer Tür entdeckten, entschieden sie sich, das Dorf zu verlassen und eine Übergangswohnung in einem anderen Bundesland zu suchen.

Die Beratungsstelle Lobbi in Mecklenburg-Vorpommern und die Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt unterstützten Frau und Herrn K. während dieser belastenden Zeit. Im September 2024 stellte der Opferhilfefonds 500 Euro zur Verfügung, um die Mietkosten für das Umzugsfahrzeug zu decken.

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Nach einem Angriff kann das Leben aus den Fugen geraten. Solidarität unterstützt die Betroffenen dabei, Brücken zu bauen und die Folgen des Angriffs besser bewältigen zu können.

Maurice, Berater bei der Opferberatung Rheinland in Düsseldorf

Unterstützung für eine unabhängige Zukunftsperspektive

Am 6. Januar 2016 wird Ahmed I. in Lohfelden bei Kassel von einem Unbekannten mit einem Messer angegriffen. Er erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Noch im Krankenhaus gibt er  an, dass es sich bei Täter um einen Neonazi handelt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft ignorieren seine Aussagen fast vier Jahre lang. Nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 wendet sich Ahmed I. erneut an die Ermittlungsbehörden. Die Generalbundesanwaltschaft vermutet nun, dass der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke auch für den Angriff auf Ahmed I. verantwortlich ist und beantragt im Januar 2021 im Prozess eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters. Das Gericht spricht den Angeklagten jedoch wegen Mangel an Beweisen frei. Ahmed I. fühlt sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Umso wichtiger ist die Solidarität und Unterstützung für ihn geworden. Denn Ahmed I. leidet täglich an den Folgen des Angriffs: Er lebt mit dauerhaften Schmerzen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Opferhilfsfonds des VBRG unterstützt Ahmed I. mit einer Spendenaktion, damit er die materiellen und finanziellen Folgen des rassistischen Mordversuchs nicht allein tragen muss und eine Möglichkeit für eine unabhängige Zukunftsperspektive erhält.

Unterstützung für Rechtsterrorismus-Überlebende

Am 9. Oktober 2019 überlebten 51 Menschen in der Synagoge von Halle nur knapp einen antisemitisch motivierten Angriff während des jüdischen Feiertags Yom Kippur. Der Attentäter scheiterte beim Versuch, die Synagoge zu stürmen und dort einen Massenmord anzurichten. Vor der Synagoge tötete er jedoch die Passantin Jana L.. Anschließend eröffnete er aus rassistischen Motiven das Feuer gezielt auf einen nahegelegenen Dönerladen. Der Malerlehrling Kevin S. verlor sein Leben, während andere Kunden verletzt und traumatisiert wurden. Der Dönerladen blieb über zwei Monate als Tatort gesperrt, und der Betreiber stand nach der Wiedereröffnung vor existenzbedrohlichen Einnahmeverlusten. Mehrere Überlebende des rechtsterroristischen Angriffs erhielten vom Opferhilfefonds immer wieder schnelle und unkomplizierte Unterstützung für Mietzahlungen, Fahrtkosten, Lebenshaltungskosten, Anwaltskosten und anderes.

Unterstützung für Hinterbliebene

Der 15-jährige Arkan Hussein Khalaf wurde am 7. April 2020 in Celle auf offener Straße durch einen mutmaßlich rassistisch motivierten Täter getötet. Arkan Hussein Khalaf lebte seit 2015 in Celle, nachdem er gemeinsam mit seiner Familie vor dem Völkermord des Islamischen Staats an Jezid*innen aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet war. Die Ermittlungsbehörden schlossen ein rassistisches Tatmotiv für die Messerstiche auf Arkan Hussein Khalaf schnell aus, obwohl der Täter auf Facebook und anderen sozialen Medien Aussagen und Likes gemacht hatte, die Sympathien und Nähe für rechte und rassistische Verschwörungstheorien vermuten lassen. Gemeinsam mit der niedersächsischen Opferberatungsstelle respAct und vielen Initiativen vor Ort rief der Opferhilfsfonds des VBRG zu einer Spendenaktion für die Familie von Arkan Hussein Khalaf auf. Der Opferhilfefonds konnte den Hinterbliebenen insgesamt 7.125 Euro zur Verfügung stellen. Mit dieser Unterstützung konnte die Familie u.a. die Kosten für die Bestattung und Trauerfeier des 15-Jährigen bewältigen.

Finanzierung der Nebenklage

Frau A. wird bei dem Verlassen einer Unterkunft für Geflüchtete von mehreren Personen rassistisch beleidigt, bedroht und anschließend mit zahlreichen Schlägen und Tritten schwer verletzt. In der anschließenden strafrechtlichen Aufarbeitung des Angriffs besteht für Frau A. die Möglichkeit als Nebenklägerin aufzutreten. Denn: Sie will im Gerichtsprozess nicht alleine als Opferzeugin auftreten, sondern die Ermittlungen aktiv begleiten und den Angreifern vor Gericht anklagend gegenüber stehen. Sie benötigt dafür eine Vertretung durch eine Anwält*in ihres Vertrauens, die sie dabei unterstützen und stärken kann. Aus eigenen Mitteln ist es für Frau A. nicht möglich die Nebenklagevertretung zu finanzieren und eine Kostenübernahme durch staatliche Institutionen kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Opferfonds hilft bei der Finanzierung der Nebenklagekosten.

Finanzierung von Schadensersatz

Herr K. engagiert sich gegen Rassismus. Nach einer antirassistischen Demonstration wird Herr K. in der Straßenbahn von Neonazis als Demonstrationsteilnehmer erkannt und bedroht. Die Angreifer zerreißen dabei B.s Jacke. Daraufhin versucht Herr K. die Polizei zu rufen. Dann schlagen die Neonazis Herrn K. das Telefon aus der Hand und es geht zu Bruch. Die Angreifer flüchten unerkannt. Für Herrn K. ist der Verlust von Jacke und Telefon problematisch, da er als Auszubildender nicht über genügend Geld verfügt, um sich kurzfristig Ersatz zu kaufen. Der Opferfonds hilft und finanziert die Neuanschaffung von Jacke und Telefon.

Finanzierung des Umzugs

Frau C. bekommt zufällig mit, wie eine Gruppe von Rechten in der Nacht die örtliche Synagoge mit Hakenkreuzen beschmiert und die Scheiben einwirft. Sie ruft sofort die Polizei und macht eine Aussage. Die Täter werden durch die Polizei gefasst und es kommt zu einem Ermittlungsverfahren. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten gelangen die Täter an die Wohnadresse von Frau C. In der Folgezeit tauchen wiederholt rechte Schmierereien und persönliche Drohungen gegen Frau C. an der Hausfassade auf. Auch im Briefkasten finden sich an Frau C. adressierte Briefe, in denen ihr Gewalt angedroht wird, falls sie vor Gericht eine Aussage gegen die Täter macht. Frau C. fühlt sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher und möchte umziehen. Sie kann die dafür notwendigen Kosten jedoch nicht allein tragen. Der Opferfonds hilft und finanziert einen Teil der Umzugskosten, damit Frau C. sich wieder sicherer fühlen kann.

Übernahme von Fahrtkosten

Herr Q. ist durch einen rassistischen Angriff schwer traumatisiert und benötigt eine Traumatherapie. Diese wurde ihm von der Krankenkasse bewilligt, allerdings wohnt Herr Q. in einer Kleinstadt; die Praxis des spezialisierten Therapeuten befindet sich in der ca. 70 Kilometer entfernten Kreisstadt. Die wöchentlichen Fahrtkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Herr Q. ist nicht in der Lage, die Fahrtkosten selbst zu tragen. Dadurch scheint es für ihn unmöglich, die therapeutische Hilfe, die er sich dringend wünscht, in Anspruch zu nehmen. Der Opferfonds hilft und stellt Herrn Q. die entstehenden Fahrtkosten zur Verfügung.

Finanzierung von Schutzräumen

Unbekannte werfen nachts die Fensterscheiben einer Erdgeschoß-Wohnung ein, in der eine geflüchtete Familie lebt. Ein Pflasterstein verfehlt nur knapp das Bett eines schlafenden Kindes. An die Hausfassade werden außerdem rassistische Parolen und Morddrohungen gegen die Bewohner*innen gesprüht. Die Familie hat panische Angst vor weiteren Angriffen und wendet sich an eine Opferberatungsstelle. Diese mietet sofort eine vorläufige Schutzwohnung in einem anderen Stadtteil an. Der Opferfonds finanziert einen Teil der daraus resultierenden Kosten.

VBRG Opfer Hilfefonds

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für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Spendenkonto

Empfänger VBRG e.V.
Verwendung Opferhilfefonds
IBAN DE38 4306 0967 1177 901301
BIC GENODEM1GLS

Informationen für Spender*innen

Ein unabhängiger Beirat entscheidet über jeden Antrag, der beim Opferhilfefonds gestellt wird. Im Beirat sind folgende Expert*innen:

Esin Erman, Dipl.-Psychologin und psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Berlin, Dozentin, Supervisorin und Lehrtherapeutin. Ihre Schwerpunkte in der psychotherapeutischen Tätigkeit sind Traumatherapie, Psychotherapie und Rassismus, darunter auch die Wiederholung von Rassismuserfahrungen im psychotherapeutischen Raum.

Robert Kusche ist ist Programmverantwortlicher Deutschland bei der DROSOS STIFTUNG. Er war zehn Jahren Geschäftsführer bei RAA Sachsen, wo er auch er für die Beratung nach rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt verantwortlich war. Er ist Vorstandsmitglied des VBRG.

Prof. Dr. Miriam Rürup, Historikerin und Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam. Sie beschäftigt sich unter anderem mit der Geschichte von Staatenlosigkeit, Menschenrechten und Migration und der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.

Dr. Astride Velho, Diplom Psychologin und Professorin für Soziale Arbeit an der IUBH in München. Sie hat viele Jahre im Flüchtlings- und Migrationssozialbereich gearbeitet.

Ünal Zeran, Rechtsanwalt ohne Migrationsdefizit in Hamburg. Er ist vornehmlich im Bereich des Migrationrechts tätig und setzt sich gemeinsam mit Angehörigen für ein selbstbestimmtes Gedenken und Erinnern an Opfer rassistischer Gewalt ein.

Grundlage für alle Beiratsentscheidungen ist die Geschäftsordnung des Opferhilfefonds.

Der Opferhilfefonds ist für alle Menschen da, die rechte, rassistische und antisemitische Gewalt erfahren mussten. Unabhängig von persönlichen Hintergründen oder Umständen können Betroffene über unsere Beratungsstellen Unterstützung beantragen. Wenn du unsicher bist, ob du für Unterstützung in Frage kommst, empfehlen wir dir, dich direkt an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese kann individuelle Informationen und Unterstützung bieten.

Einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Opferhilfefonds gibt es nicht.

Du kannst den Finanzbericht des Opferhilfefonds in unseren jährlichen Geschäftsberichten auf unserer Website einsehen. Dort findest du detaillierte Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und der Verwendung von Spenden. Unsere Geschäftsberichte werden in regelmäßigen Abständen veröffentlicht, um sicherzustellen, dass du stets Zugang zu aktuellen und genauen Informationen hast. Falls du weitere Fragen zu unseren Finanzberichten oder deren Interpretation hast, stehen wir dir gerne zur Verfügung.