VBRG Opfer Hilfefonds

Informationen
für Betroffene

Finde professionelle, solidarische und kostenfreie Beratung bei unseren Beratungsstellen. Nimm Kontakt auf, wenn du rechte, rassistische oder antisemitische Gewalt erfahren musstest.


Angebote der Beratungsstellen

Die Beratungsstellen haben ein breites Angebot, um dir nach einer Gewalttat beizustehen.

Emotionale Verarbeitung
Unterstützung und Beratung für die emotionale Verarbeitung nach einem Angriff.
 
Entscheidungshilfen
Bereitstellung von Informationen über Opferrechte und Entscheidungshilfen für das weitere Vorgehen nach einem Angriff.

Juristische Unterstützung
Hinweise zu juristischen Möglichkeiten und Unterstützung bei der Suche nach Anwält*innen.

Begleitung zu Instanzen
Persönliche Begleitung zu Behörden, Polizei, Anwält*innen, Ärzt*innen und anderen Institutionen.

Gerichtsverfahren
Vor- und Nachbereitung von Gerichtsverfahren sowie Begleitung zu Gerichtsterminen.

Finanzielle Beratung
Beratung über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten einschließlich Hilfe bei Anträgen.

Psychosoziale Unterstützung
Bereitstellung von psychosozialer Beratung für eine ganzheitliche Betreuung.

Vermittlung von Therapie
Vermittlung zu therapeutischen und ärztlichen Angeboten.

Öffentlichkeitsarbeit
...um auf das Problem rechter Gewalt aufmerksam zu machen und für Sensibilisierung zu sorgen.

Lebenssituation verbessern
Zum Beispiel Unterstützung, um deine Sicherheit (wieder) herzustellen.

Wir setzen uns umfassend für deine Bedürfnisse ein. Unser Ziel ist es dich darin zu unterstützen, die Tatfolgen zu überwinden, dich in deiner Handlungsautonomie und Entscheidungskompetenz zu stärken und deine Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.


Wie arbeiten die Beratungsstellen?

Die Opferberatungsstellen arbeiten nach klaren Prinzipien, um dich bestmöglich zu unterstützen.

Kostenlos
Die angebotene Beratung ist kostenfrei, um sicherzustellen, dass sie für alle zugänglich ist.

Aufsuchend
Betroffene haben die Freiheit, den Ort des Treffens selbst zu wählen. Auch Onlineberatung ist möglich.

Mehrsprachig
Bei Bedarf unterstützen uns Übersetzer*innen.

Vertraulich
Ohne dein Einverständnis werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Beratung ist auch anonym möglich.

Klientenorientiert
Die Beratung richtet sich nach deinen Wünschen, Perspektiven und Bedürfnissen. Sie ist nicht an die Erstattung einer Anzeige geknüpft.

Unabhängig von Behörden
Die Beratungsstellen sind unabhängig von allen Behörden. Wir setzen uns ausschließlich für das Wohl der Betroffenen ein.

Diese Grundsätze gewährleisten eine bedürfnisorientierte und respektvolle Beratung und Unterstützung für alle, die von rechter Gewalt betroffen sind.

VBRG Opfer Hilfefonds

Jetzt online spenden

für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Spendenkonto

Empfänger VBRG e.V.
Verwendung Opferhilfefonds
IBAN DE38 4306 0967 1177 901301
BIC GENODEM1GLS

Informationen
zur Antragsstellung beim Opferhilfefonds

Der Opferhilfefonds ist für alle Menschen da, die rechte, rassistische und antisemitische Gewalt erfahren mussten. Unabhängig von persönlichen Hintergründen oder Umständen können Betroffene über unsere Beratungsstellen Unterstützung beantragen. Wenn du unsicher bist, ob du für Unterstützung in Frage kommst, empfehlen wir dir, dich direkt an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese kann individuelle Informationen und Unterstützung bieten.

Einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Opferhilfefonds gibt es nicht.

Die VBRG-Beratungsstellen haben die Möglichkeit, Anträge beim Opferhilfefonds für dich zu stellen. Falls du selbst oder jemand, den du kennst, Opfer von rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt geworden ist, kontaktiere bitte eine Beratungsstelle. Eine Liste aller Fachberatungsstellen im VBRG findest du hier.

Weitere Informationen für Betroffene gibt es hier.

Die benötigten Unterlagen für Anträge können je nach persönlichen Umständen unterschiedlich sein. Wir möchten den Antragsprozess möglichst einfach gestalten. Wenn du einen Antrag stellen möchten, nimm einfach Kontakt mit einer Beratungsstelle auf. Die Beratungsteams unterstützen dich beim Antragsverfahren und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft.

Die Anforderungen an einen Antrag sind in den Richtlinien des Fonds festgelegt. Bitte kläre mit einer Beratungsstelle ab, ob es sinnvoll ist, einen Antrag beim Opferhilfefonds zu stellen.

Der Opferhilfefonds legt höchsten Wert auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Antragsteller*innen. Um sicherzustellen, dass deine persönliche Informationen geschützt sind, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Datenschutzrichtlinien: Wir haben klare Datenschutzrichtlinien und -verfahren implementiert, die sicherstellen, dass alle persönlichen Informationen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt werden.
     
  2. Sicherheit der Datenübertragung: Bei der Übermittlung von Informationen über unsere Website oder andere Plattformen setzen wir verschlüsselte Verbindungen ein, um die Sicherheit der Datenübertragung zu gewährleisten.
     
  3. Zugriffskontrolle: Der Zugriff auf persönliche Informationen ist auf autorisierte Mitarbeiter*innen beschränkt, die diese Informationen für die Bearbeitung von Anträgen benötigen. Es wird ein strenges Zugriffskontrollsystem implementiert.
     
  4. Anonymitätsoptionen: Der Opferhilfefonds bietet die Möglichkeit der Anonymität für Antragsteller*innen. Dies ermöglicht es Betroffenen, Unterstützung zu erhalten, ohne ihre Identität preiszugeben.
     
  5. Aufklärung der Beratungsstellen: Wir informieren unsere Beratungsstellen klar über unsere Datenschutzpraktiken und wie deine Informationen verwendet werden. Das Ziel ist es, volles Verständnis und Vertrauen in den Umgang mit persönlichen Daten zu fördern.

Die Vertraulichkeit der Antragsteller*innen ist für uns von größter Bedeutung, und wir setzen alles daran, sicherzustellen, dass deine persönlichen Informationen geschützt und respektiert werden. Bei weiteren Fragen zum Datenschutz stehen wir dir gerne zur Verfügung.

Die Bearbeitungsdauer für Anträge variiert je nach Unterstützungsart und Fallkomplexität. Wir bemühen uns, Anträge schnell zu bearbeiten, in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Bei Dringlichkeit oder besonderen Umständen kann die Bearbeitungszeit verkürzt werden.

Ja, Zuwendungen aus dem Opferhilfefonds können mit anderen Unterstützungsmöglichkeiten kombiniert werden. Wir schätzen die Vielfalt der Hilfsangebote für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt durch verschiedene Organisationen. Zur bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen kooperieren wir nach Absprache mit anderen Einrichtungen und Initiativen.

Der Opferhilfefonds ist offen für Anträge von Opfern rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Wir verurteilen jede Form von rechter, rassistischer und antisemitischer Diskriminierung und Gewalt und setzen uns dafür ein, allen Antragsberechtigten, unabhängig von ihrer persönlichen Situation, gerecht zu werden. Wenn du spezifische Fragen zu deiner Situation hast, empfehlen wir dir, dich direkt an eine Beratungsstelle zu wenden, um individuelle Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Opferhilfefonds gibt es nicht.